Du hast bei Sweets.ch Fruchtgummi, Popcorn oder eine andere Nascherei gekauft. Nachdem du das Paket freudig geöffnet und dir die erste Köstlichkeit in den Mund gesteckt hast, stellst du mit Schrecken fest: das ist definitiv nicht dein Geschmack! Enttäuscht steckst du die ungeöffneten Packungen ins Paket zurück und suchst auf Sweets.ch nach einer Möglichkeit, eine Etikette für die Rücksendung auszudrucken. Doch eine solche Möglichkeit gibt es bei Sweets.ch nicht: Süssigkeiten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Mit dieser Haltung ist Sweets.ch aber nicht allein: Aus Qualitätsgründen ist es auch bei anderen Online-Shops nicht möglich, Lebensmittel umzutauschen.
Der Transport und die Lagerung von Süssigkeiten sind heikel. Das bekannteste Beispiel ist Schokolade: Ist es zu warm, beginnt sie zu schmelzen. Aber auch andere Naschereien reagieren empfindlich auf Hitze und Kälte. Aus diesem Grund betreibt Sweets.ch einen grossen Aufwand, um im Verteilzentrum in Rüti optimale klimatische Bedingungen für die Lagerung und den Versand von Süssigkeiten zu schaffen: Die Chips, das Popcorn und andere Süssigkeiten sollen frisch und knackig bei unseren Kundinnen und Kunden ankommen. Das ist auch der Grund, weshalb Sweets.ch alle Pakete ausschliesslich mit der Schweizerischen Post und als Priority Paket verschickt: Wir wollen, dass unsere Naschereien so schnell wie möglich bei dir ankommen und nicht noch tage- oder nächtelang in irgendeinem Verteilzentrum mit ungünstigen klimatischen Bedingungen herumliegen.
Sweets.ch bietet 100 % Qualität
Schickt jemand ein Paket zurück, wissen wir nicht, wie lange die Süssigkeiten schon in der Hitze oder in der Kälte gestanden haben: Holt zum Beispiel jemand sein Paket im Sommer mit dem Auto bei der Post ab und lässt es danach während ein paar Stunden auf dem Beifahrersitz liegen, kommen nicht nur Gummibärchen arg ins Schwitzen. Auch andere Produkte leiden unter der Hitze und bieten nicht mehr den Originalgenuss, den die Kundinnen und Kunden von Sweets.ch erwarten. Hat jemand der Post die Erlaubnis erteilt, Pakete vor der Haustüre zu deponieren, können die Produkte bei Temperaturen unter Null ebenfalls Schaden nehmen. So gibt es unendlich viele Situationen, die sich negativ auf die Qualität von Süssigkeiten auswirken – und die Sweets.ch nicht beeinflussen kann.
Bei umgetauschten Produkten können wir somit die Qualität unserer Naschereien nicht mehr zu 100 % garantieren. Aus diesem Grund nehmen wir grundsätzlich keine Süssigkeiten zurück. Es wäre anderen Kundinnen und Kunden gegenüber schlicht nicht fair, wenn wir Süssigkeiten versenden, die eventuell nicht mehr das originale Geschmackserlebnis bieten. Kein Mensch möchte ein Produkt kaufen, bei dem man nicht genau weiss, wo es schon überall war und was es schon alles durchgemacht hat. Du kannst deine Süssigkeiten also leider nicht umtauschen. Wer bei Sweets.ch Naschereien bestellt, darf davon ausgehen, dass die Süssigkeiten sorgfältig produziert, vertrieben und gelagert werden. Und somit genau das Geschmackserlebnis bieten, das der Name verspricht.
Umtausch von Lebensmitteln: das sagt das Gesetz
In der Schweiz kann man nur unter bestimmten Bedingungen von einem Kaufvertrag zurücktreten. Aus diesem Grund haben Kundinnen und Kunden grundsätzlich kein Recht, fehlerfreie Artikel umzutauschen – auch wenn sie damit nicht zufrieden sind. Oder wenn ihnen die gekauften Artikel nicht schmecken. Anders sieht es bei Garantiefällen aus: Weist ein gekaufter Artikel einen Mangel auf, gelten die Regeln der «Gewährleistung». Damit du zu deinem Recht kommst, musst du den Mangel sofort beanstanden. Bei Kleidern ist es einfach, einen solchen Mangel festzustellen und geltend zu machen: Fehlende Knöpfe, defekte Reissverschlüsse und kaputte Nähte sind klare Mängel. Auch bei Unterhaltungselektronik ist der Fall in der Regel klar: Funktioniert ein Gerät nicht so, wie es funktionieren muss, besteht ein Mangel.
Auch Möbel, die zerkratzt ankommen, sind diskussionslos mangelhaft. Bei Süssigkeiten einen echten Mangel festzustellen, ist deutlich schwieriger: In den allermeisten Fällen handelt es sich um kleine Abweichungen von der Norm, die meistens auf kleine Unstimmigkeiten bei der maschinellen Verarbeitung und Verpackung zurückzuführen sind. Solche Abweichungen gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Unser Tipp: Wenn du nicht sicher bist, ob dir eine Süssigkeit schmeckt oder nicht, bestellst du in einem ersten Schritt mit Vorteil eine kleine Degustationsmenge. Schmeckt dir das Bestellte, kannst du beim nächsten Mal beruhigt eine grössere Menge in den Warenkorb legen.