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Was bedeu­tet Min­dest­halt­bar­keits­da­tum MHD?

Mindesthaltbarkeitsdatum

Was bedeu­tet MHD?

Auf Ver­pa­ckun­gen von Lebens­mit­teln fin­den sich vie­le ver­schie­de­ne Infor­ma­tio­nen. Unter ande­rem die Abkür­zung MHD. Die drei Buch­sta­ben ste­hen für «Min­dest­halt­bar­keits­da­tum». Das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum (MHD) ist eine Qua­li­täts­ga­ran­tie der Her­stel­ler. Es sagt, wie lan­ge ein Pro­dukt, das kor­rekt gela­gert wird, sei­ne spe­zi­fi­schen Eigen­schaf­ten behält (Far­be, Geruch, Geschmack, Kon­sis­tenz). Ganz wich­tig: Nach Ablauf des Min­dest­halt­bar­keits­da­tums ist das Lebens­mit­tel noch immer geniess­bar. Es kann jedoch vor­kom­men, dass sich der Geschmack oder die Kon­sis­tenz verändern.

Bei man­chen Lebens­mit­teln sucht man das MHD ver­ge­bens. Es muss näm­lich nicht bei allen Lebens­mit­teln dekla­riert wer­den. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Back­wa­ren, Essig, Gemü­se, Geträn­ke, Obst, Salz und Zucker. Bei die­sen Lebens­mit­teln kön­nen die Kon­su­men­tin­nen und Kon­su­men­ten sel­ber fest­stel­len, ob sie ver­dor­ben sind oder nicht. In den meis­ten Fäl­len genügt ein Blick und du weisst, wor­an du bist. Bist du unsi­cher, nimmst du dei­ne Nase zu Hil­fe: Riecht das Lebens­mit­tel so, wie es rie­chen soll, ist es in der Regel noch geniess­bar. Lebens­mit­tel, bei denen das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum abge­lau­fen ist, dür­fen wei­ter ver­kauft wer­den. Um Food Was­te zu ver­mei­den, hat das Bun­des­amt für Lebens­mit­tel­si­cher­heit soge­nann­te «Abga­be­gren­zen» defi­niert. Die Zeit­an­ga­be defi­niert, wie lan­ge ein Pro­dukt noch ver­kauft wer­den darf, wenn das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum abge­lau­fen ist: Klein­ge­bäck und pas­teu­ri­sier­te Milch dür­fen bis zu 6 Tagen nach Ablauf des MHD ver­kauft wer­den. Teig­wa­ren und unge­kühlt halt­ba­re Geträn­ke sogar ein gan­zes Jahr lang.

Nicht ver­wech­seln: MHD und «Ver­brau­chen bis»

Neben dem Min­dest­halt­bar­keits­da­tum fin­dest du auf vie­len Ver­pa­ckun­gen von Lebens­mit­teln und Süs­sig­kei­ten den Hin­weis «Zu ver­brau­chen bis». Die­ses Datum wird auch «Ver­brauchs­da­tum» genannt. Das Ver­brauchs­da­tum ist nicht mit dem MHD iden­tisch. Und deut­lich wich­ti­ger. Denn bei «Ver­brau­chen bis» geht es um Lebens­mit­tel­si­cher­heit. Die­ses Datum zeigt an, wie lan­ge ein Lebens­mit­tel bei kor­rek­ter Lage­rung geges­sen wer­den darf. Das Gesetz schreibt vor, dass die­ses Datum auf allen leicht ver­derb­li­chen Lebens­mit­teln und allen gekühl­ten Lebens­mit­teln auf­ge­druckt wer­den muss. Zu die­sen Lebens­mit­teln gehö­ren zum Bei­spiel Fisch, Fleisch und Milch­pro­duk­te. Aber auch Frisch- und Weich­kä­se und fer­tig zube­rei­te­te Sala­te und Spros­sen. Ist das Ver­brauchs­da­tum abge­lau­fen, darf ein Lebens­mit­tel nicht mehr ver­kauft wer­den. Zudem soll­te es nicht mehr geges­sen wer­den. Denn bei die­sen Lebens­mit­teln fällt es oft­mals schwer, zu erken­nen, ob es noch «gut» ist: Sie kön­nen «gut» aus­se­hen oder «gut» rie­chen und trotz­dem ver­dor­ben sein. Auch der Geschmack kann trügen.

Nicht ver­wech­seln: MHD und «Ver­kau­fen bis»

Das Datum «Ver­brau­chen bis» zeigt an, wie lan­ge ein Pro­dukt im Laden ange­bo­ten wer­den darf. Es befin­det sich auf allen Ver­pa­ckun­gen von leicht ver­derb­li­chen Lebens­mit­teln. Steht auf einem Pro­dukt «Ver­kau­fen bis», steht dane­ben immer auch «Min­des­tens halt­bar» oder «MHD». Dei­ne per­sön­li­che Mei­nung ist aller­dings wich­ti­ger als der Auf­druck: Wenn das Pro­dukt lecker aus­sieht und du kei­ne Schim­mel­pil­ze oder Ver­fär­bun­gen siehst, kannst du es pro­blem­los genies­sen. Das gilt für alle Lebens­mit­tel. Und ganz beson­ders für Milch­pro­duk­te. Lebens­mit­tel, bei denen das Datum «Ver­kau­fen bis» bald abläuft, wer­den in der Regel spe­zi­ell gekenn­zeich­net und zu einem ver­güns­tig­ten Preis abgegeben

Beson­der­hei­ten bei inter­na­tio­na­len Süssigkeiten

Sweets.ch ist der füh­ren­de Schwei­zer Online-Shop für Geträn­ke, Snacks und Süs­sig­kei­ten aus aller Welt. Dem­entspre­chend hat Sweets.ch auch sehr vie­le Pro­duk­te aus Asi­en und Nord- und Süd­ame­ri­ka im Ange­bot. Die­se haben zum Teil ande­re Ver­mer­ke auf den Ver­pa­ckun­gen als Pro­duk­te, die in Euro­pa her­ge­stellt wur­den. So fin­det man auf inter­na­tio­na­len Geträn­ken, Snacks und Süs­sig­kei­ten häu­fig ein «P». Die­ses «P» steht für «Pro­duk­ti­ons­tag». Also für den Tag, an dem das Pro­dukt her­ge­stellt wurde.

Die Abkür­zung «BBD» steht für «Best Befo­re Date». Es ent­spricht dem euro­päi­schen Min­dest­halt­bar­keits­da­tum (MHD). Das bedeu­tet: Lebens­mit­tel mit einem abge­lau­fe­nen BBD dür­fen wei­ter­hin ver­kauft wer­den. Und Lebens­mit­tel mit einem abge­lau­fe­nen BBD kön­nen wei­ter­hin beden­ken­los geges­sen und getrun­ken wer­den. Ent­schei­dend für «genies­sen» oder «nicht genies­sen» ist das Datum «Ver­brau­chen bis». Gewis­se Her­stel­ler geben das BBD auch im ame­ri­ka­ni­schen Datums­for­mat an: Monat. Tag. Jahr. Statt wie bei uns üblich Tag. Monat. Jahr. Das Best-Befo­re-Datum 10.02.24 ist in die­sem Fall nicht der 10. Febru­ar 2024. Son­dern der 2. Okto­ber 2024.

Das kannst du tun, wenn das MHD abge­lau­fen ist

Auf eini­gen Lebens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen fin­den sich auch die bei­den Hin­wei­se «Her­ge­stellt am» und «Ver­packt am». Die­se Anga­ben sind gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben und die­nen ledig­lich als zusätz­li­che Infor­ma­ti­on. Hat ein Lebens­mit­tel das MHD über­schrit­ten, soll­test du es nicht gleich weg­wer­fen. Prü­fe es statt­des­sen mit dei­nen Augen und mit dei­ner Nase. Stim­men die Far­be und die Kon­sis­tenz, kannst du es pro­blem­los genies­sen – vor­aus­ge­setzt, auch dei­ne Nase hat ihr OK zum Essen gege­ben. Aus­nah­me: Babys und Klein­kin­der, Schwan­ge­re und älte­re Men­schen soll­ten sich strikt an das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum hal­ten und kei­ne Lebens­mit­tel genies­sen, bei denen das MHD abge­lau­fen ist. Ist die Ver­pa­ckung gebläht oder beschä­digt, muss das ent­spre­chen­de Lebens­mit­tel in jedem Fall ent­sorgt wer­den. Selbst dann, wenn es noch gut aus­sieht und gut riecht.

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