Halal Süssigkeiten sind Süssigkeiten, die halal sind. Logisch. Doch was bedeutet halal genau? Was unterscheidet halal Süssigkeiten von anderen Süssigkeiten? Sind halal Süssigkeiten das Gleiche wie vegane Süssigkeiten? Und wo kann man in der Schweiz halal Süssigkeiten kaufen? In diesem Beitrag findest du die Antworten.
Das arabische Wort «halal» bedeutet: «Nach islamischem Glauben erlaubt». Aber auch «rein». Beim Begriff «halal» geht es also darum, welche Lebensmittel Menschen mit muslimischem Glauben essen dürfen. Und welche nicht. Halal ist zum Beispiel Fleisch von pflanzenfressenden Tieren wie Hühnern, Rindern und Schafen. Diese Tiere müssen nach bestimmten Vorschriften geschlachtet werden. Diese Form der Schlachtung wird Schächtung genannt. Ebenfalls halal sind frische Milch, frisches Gemüse, frisches Obst, Eier, pflanzliches Öl und pflanzliche Rohstoffe, sofern keine Gärung stattgefunden hat. Aus diesem Grund sind vergorene Fruchtsäfte nicht halal. Für Menschen mit muslimischem Glauben ist es nicht immer ganz einfach, sich halal zu ernähren. Denn ob ein Lebensmittel halal ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die von islamischen Rechtsgelehrten erst noch unterschiedlich interpretiert werden. Zudem gibt es keine gültige Liste, die ein für allemal klärt, welche Lebensmittel und Süssigkeiten halal sind. Und welche nicht. Auf der anderen Seite gilt im Islam ein denkbar einfacher Grundsatz: «Erlaubt ist alles, was nicht explizit verboten ist.»
Explizit verboten sind Lebensmittel, die «haram» sind. Haram ist das Gegenteil von halal. Bei haram Lebensmitteln handelt es sich also um Lebensmittel, die für Menschen mit muslimischem Glauben verboten sind. Dazu gehören zum Beispiel Schweinefleisch und alle Lebensmittel, die mit Bestandteilen von Schweinefleisch hergestellt werden. Ebenfalls verboten sind Lebensmittel, die Gelatine enthalten. Denn Gelatine wird in der Regel aus Schweinefleisch hergestellt. Dazu gehören Frischkäse, Joghurt und Torten. Auch Süssigkeiten wie Gummibärchen, Lakritz und Marshmallows sind tabu – sofern sie Gelatine enthalten. Denn mittlerweile sind viele Hersteller dazu übergegangen, Süssigkeiten ohne Gelatine herzustellen. Ein Blick auf die Verpackung schafft Klarheit: So gut wie alle Produzenten kennzeichnen ihre Süssigkeiten mit dem Begriff «halal», wenn sie keine Gelatine aus tierischen Rohstoffen enthalten.
Gelatine ist halal und haram
Viele Süssigkeiten enthalten Gelatine. Für Menschen, die sich vegan ernähren, ist deshalb klar: Hände weg! Diese Süssigkeiten sind weder vegetarisch noch vegan. Für Menschen mit muslimischem Glauben ist die Sache verzwickter: Stammt die Gelatine von Schweinen, ist sie haram. Mit anderen Worten: Diese Süssigkeiten sind für Musliminnen und Muslime tabu! Stammt die Gelatine hingegen von einem Rind, das nach islamischen Vorschriften geschächtet wurde, darf die Gelatine bedenkenlos gegessen werden. Im Zweifelsfall greifen Menschen mit muslimischem Glauben zu veganen Süssigkeiten. Dann sind sie sicher, dass sie keine haram Süssigkeiten schlecken. Fruchtsaft wird häufig mit Gelatine geklärt (gereinigt). Auch hier ist entscheidend, von welchem Tier die Gelatine stammt. Und ob dieses Tier (Rind) korrekt geschächtet wurde. Ebenfalls verboten ist Fleisch von verendeten Tieren und von Raubtieren mit Fangzähnen. Auch Raubvögel mit Krallen dürfen von Menschen mit muslimischen Glauben nicht gegessen werden. Zu guter Letzt müssten Menschen, die sich halal ernähren, auf Lebensmittel mit Blut oder Exkrementen verzichten. Zum Beispiel auf Blutwurst. Verboten (haram) sind neben Gelatine, die aus Schweineschwarten hergestellt wird, diese Stoffe:
- Alkohol
- Cystein (E920/921)
- Ethanol
- Karmin (E120)
- Schellack (E904)
Alkohol
Alkohol ist haram. Also verboten. Ebenso alle alkoholhaltigen Lebensmittel. Zum Beispiel Kirschstängeli. Menschen, die sich halal ernähren, müssen auf der Hut sein. Denn viele Lebensmittel enthalten versteckten Alkohol: Sowohl Aromen als auch Farbstoffe können Alkohol enthalten. Alkohol hat eine berauschende Wirkung. Und demzufolge schädliche Auswirkungen auf das Individuum, die Familie und die Gesellschaft. Allah hat das Verbot in der Sure 5, Vers 90–91 festgelegt. Gemäss dem Islamischen Zentralrat in der Schweiz (IZR) besteht die primäre Motivation zur Durchsetzung dieses Verbotes in der Gehorsamkeit und der Unterwerfung von Allahs Geboten. Trotzdem sind die Gründe für das Alkoholverbot einleuchtend: Trinken die Gläubigen Alkohol, vernachlässigen sie ihre religiösen Pflichten wie das Gedenken an Gott und die Verrichtung des Pflichtgebets.
Weil Alkohol von Allah verboten wurde, müssen ihn Muslime in jeder Form vermeiden. Selbst in kleinen und kleinsten Mengen. Denn der Begriff «wenig» ist relativ. Für die einen ist «wenig» ein Glas pro Woche. Für den anderen eine Flasche pro Abend. Eine kleine Menge Alkohol führt zu einer grossen Menge. Ein Glas zu einem zweiten Glas. Und so weiter und so fort. Bis man süchtig ist. Aus diesem Grund kennt der Islam beim Alkohol nur die 0‑Toleranz-Regel. Weil ein bestimmtes Mass von allen Gläubigen unterschiedlich interpretiert würde, ist ein totales Verbot die beste Lösung. Der Prophet Mohammed (sas) sagte denn auch: «Das, was in grosser Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge haram (verboten)». Die Überlieferung stammt von Ahmad, Abou Dawud und Tirmidhi. Im Zusammenhang mit Alkohol hat der Prophet (sas) zehn verschiedene Leute verflucht: «Allah hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft und den, für den er gekauft wird.» (Authentische Überlieferungskette – Sahih).
Cystein (E920/E921)
Cystein ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der häufig auch «Cystin», «L‑Cystein» oder «L‑Cystin» genannt wird. Cystein wird synthetisch oder aus Keratin hergestellt. Das für Cystein benötigte Keratin stammt häufig aus Federn, Haaren, Hörnern und Schweineborsten. Die Verwendung von Menschenhaaren ist in der EU seit 2011 verboten. In der Lebensmittelindustrie wird Cystein eingesetzt, um das Gluten im Mehl aufzubrechen. Dadurch kann der Teig leichter geknetet werden. Zudem klebt er weniger an Geräten und Maschinen. Die Folge: Brot, Kleingebäck und Teigwaren können Cystein enthalten! Weil noch lange nicht alles Cystein aus Schweineborsten hergestellt wird, bleibt Menschen, die sich halal ernähren wollen, nichts anderes übrig, als beim Hersteller nachzufragen. Im Zweifelsfall ist es sicher besser, auf Süssigkeiten zu verzichten, wenn auf der Packung der Inhaltsstoff «E920/E921» aufgeführt ist.
Ethanol
Damit Süssigkeiten einen bestimmten Duft oder Geschmack erhalten, setzen viele Hersteller von Süssigkeiten Aromen ein. Diese Aromen brauchen einen Trägerstoff. Dazu wird neben Alkohol häufig auch Ethanol verwendet. Da Alkohol und Ethanol im Endprodukt nicht als Zutat gelten, müssen die beiden Trägerstoffe bei der Kennzeichnung von Süssigkeiten nicht deklariert werden. Ihr Anteil macht in der Regel weniger als 0,02 % aus. Die Meinungen, ob Ethanol halal oder haram ist, gehen auseinander. Und viele Rechtsgelehrte vertreten unterschiedliche Ansichten. Nureddin Yildiz formuliert es so: «Lebensmittel, die durch den Gebrauch des Trinkalkohols (Ethanol) hergestellt wurden und eine Trunkenheit hervorrufen können, sind zum Verzehr nicht erlaubt. Ein sehr geringer Alkoholgehalt, der bei der Lebensmittelherstellung durch den Zusatz von anderen Produkten (mit sehr geringem Alkoholgehalt) mit eingebracht wird, und keinen Einfluss auf das Lebensmittel ausübt, kann als erlaubt angesehen werden. (Fatwa Zentrum).
Karmin
Karmin wird durch das Austrocknen und Kochen von weiblichen Läusen aus Mittelamerika gewonnen. Karmin sorgt bei Süssigkeiten für die rote Farbe und ist der einzige Farbstoff, für dessen Herstellung tierische Substanzen verwendet werden. Karmin taucht auch mit den Bezeichnungen «Echtes Karmin», «Karminsäure» und «Cochenille» auf den Inhaltsangaben von Süssigkeiten auf. Die Gelehrten sind sich nicht einig, ob Karmin halal oder haram ist. Menschen mit muslimischem Glauben verzichten deshalb besser auf Süssigkeiten, die Karmin enthalten.
Schellack
Schellack wird aus den Exkrementen von Lackschildläusen hergestellt. Die Konsistenz erinnert an Harz. Weibliche Lackschildläuse ernähren sich von Baum- und Pflanzensaft. Dieser Saft verwandelt sich im Körper der Läuse zu Lack. Aus diesem Lack formen die Läuse eine Schutzhülle für Ihre Eier. Wenn die Jungen aus dem Ei geschlüpft sind, bohren sie sich durch die Lackschicht. Die Ausscheidungen der Läuse werden Schellack genannt. Sie wird von den Bäumen gekratzt, aufgekocht und zum Zusatzstoff für Lebensmittel «Schellack» (E904) verarbeitet. Schellack wird bei Süssigkeiten als Überzugsmittel verwendet, um den Schleckereien einen gewissen Glanz zu verleihen. Zudem fördert Schellack die Bindung. Die Gelehrten sind sich uneins, ob Schellack halal oder haram ist. Die meisten Gelehrten, die Schellack als haram bezeichnen, berufen sich auf das Gesetz, das den Verzehr von Exkrementen verbietet. Gelehrte, die Schellack als halal bezeichnen, vergleichen die Herstellung von Schellack mit der Gewinnung von Honig, bei dem der Saft der Biene in Honig umgewandelt wird. Menschen mit muslimischem Glauben, die auf Nummer sicher gehen wollen, verzichten auf Süssigkeiten, die Schellack enthalten.
Halal Süssigkeiten online bestellen
Sweets.ch ist der führende Schweizer Online-Shop für zertifizierte halal Süssigkeiten. Ob halal Kisses von Jake, halal Goldbären von Haribo oder Original Hitschis von Hitschler: Auf sweets.ch finden Menschen, die sich halal ernähren, eine riesige Auswahl an Schleckwaren. Und das erst noch auf einen Klick: Einfach unter «Süssigkeiten» die Rubrik «halal» auswählen und schon zeigt sweets.ch alle Naschereien mit dem Label «halal» an, die von Menschen mit muslimischen Glauben problemlos genascht werden dürfen.